Tipp des Monats
Tipp des Monats September:
Heizung regelmäßig warten und hydraulischen Abgleich machen lassen!
Warum nicht die jährliche Heizungswartung mit einem hydraulischen Abgleich verbinden? Richtig eingestellt verbessert die Heizung den Komfort und spart bis zu 15 Prozent Energie. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ bezuschusst den hydraulischen Abgleich mit 20 Prozent der Kosten.
Wenn die Photovoltaikanlage 20 wird: Was tun nach Ende der Einspeisevergütung
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, erhält zwanzig Jahre lang die EEG-Förderung für die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz. Zunehmend mehr Hausbesitzer:innen, die sich während des ersten Photovoltaik (PV) -Booms Anfang der 2000er Jahre für eine eigene Solaranlage entschieden haben, betreiben nun bald eine Ü20 PV-Anlage. Viele dieser Anlagen erzeugen trotz des Alters noch zuverlässig Strom. Doch wie kann es weitergehen, wenn der Förderzeitraum endet? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagenturkompetenz Ostalb zeigen zwei verschiedene Möglichkeiten auf.
1. Die einfachste Variante: Weiter einspeisen
Die meisten PV-Anlagen, die bis zum Jahr 2008 in Betrieb gegangen sind, speisen den erzeugten Strom komplett in das Stromnetz ein. Bleibt die Anlage unverändert, ist im EEG 2023 geregelt, dass der Solarstrom auch nach Ende des Förderzeitraums weiterhin ins Netz eingespeist werden darf. Jedoch ändert sich die Vergütung, die der Netzbetreiber zahlen muss. Die neue zumeist geringere Vergütung ist abhängig vom Verkaufserlös an der deutschen Strombörse im Jahresverlauf, dem „Jahresmarktwert Solar“, der immer Anfang des Folgejahres für das zurückliegende Jahr veröffentlicht wird. Dies gilt laut aktuellen Regelungen bis Ende 2032.
2. Mehr Solarstrom selbst nutzen
Alternativ können Betreiber:innen ihre PV-Anlage auf Eigenversorgung umstellen und nur noch den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Damit der Solarstrom künftig vorrangig selbst verbraucht werden kann, muss die Photovoltaik-Anlage im Zählerschrank von einer Fachkraft entsprechend angepasst werden, so dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann.
Fragen rund um das Thema Photovoltaik, Speicher und Solarthermie sowie der möglichen Förderung beantworten die Energieberater der anbieterunabhängigen Energieberatung des Energieberatungszentrums des Ostalbkreises und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Individuelle Beratungstermine können bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt beim EKO-EnergiekompetenzOstalb unter 07361 503 2741 vereinbart werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Tipp des Monats Juli: Wie das Haus im Sommer kühl bleibt
Sieben Tipps, damit sich die eigenen vier Wände nicht zu stark aufheizen
Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon(@)zukunftaltbau.de.
Tipp 1: Nützliche Helfer: Jalousien, Markisen und Fensterläden
Effektiven Schutz vor Hitze erhält man auch über das konsequente Verschatten mit Jalousien, Markisen und Rollläden. Wer morgens in der Frühe konsequent alle Rollläden oder Jalousien herunterlässt oder die Fensterläden schließt, sorgt dafür, dass die Hitze nicht so leicht nach innen dringt. Am effektivsten sind dabei außen angebrachte Sonnenschutzelemente.
Tipp 2: Speichermasse und gute Dämmung: doppelt clever
Beim Dämmen denken die meisten Menschen an den Schutz vor Kälte. Doch Dämmungen können mehr: sie halten auch Hitze draußen. Im Sommer bremsen sie den Wärmefluss von außen nach innen, im Winter funktionieren sie genau umgekehrt. Wer seine Außenwände und das Dach gut dämmt, kann die Raumtemperatur im Sommer um bis zu zehn Grad Celsius senken. Insbesondere schwere Dämmmaterialien aus Zellulose oder Holzfaser sind hier zu empfehlen – sie halten die Hitze besser aus dem Haus als Dämmungen aus Polystyrol oder Mineralwolle.
Verfügt ein Haus darüber hinaus über Speichermassen wie massive Innen- oder Außenwände und Estriche, kommt die Hitze verzögert im Raum an. Die Speichermassen sorgen für eine Wärmepufferung und nachts kann wieder bei kühleren Temperaturen gelüftet werden.
Tipp 3: Richtig lüften
Eine einfache, aber effektive Methode, die Hitze aus dem Haus zu bekommen, ist das konsequente und richtige Lüften. „Das sollten die Bewohnerinnen und Bewohner am besten in den kühleren Nachtstunden tun“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „So können die Räume so gut wie möglich herunterkühlen.“ Ausgiebiges Querlüften, das heißt, gleichzeitiges Lüften durch mehrere Fenster, ist hier die Devise, um den gewünschten Luftaustausch zu erzielen.
Tipp 4: Fenster mit Lichtschutzfaktor
Ein weiterer wirksamer Schutz gegen hohe Sonneneinstrahlung sind moderne Wärmeschutz- oder Sonnenschutzverglasungen. Dreischeibenverglasungen etwa mit dünnen, metallischen Beschichtungen auf dem Glas sorgen dafür, dass ein Großteil der Sonnenwärme erst gar nicht ins Haus gelangt. Wie gut diese Scheiben schützen, lässt sich am sogenannten g-Wert ablesen. Das g steht für Gesamtenergiedurchlassgrad. Der Wert zeigt an, wie viel Energie, in diesem Fall Sonneneinstrahlung, durch das Fenster gelangt. Ein normales Wärmeschutzglas hat einen Wert von 0,55. Das bedeutet, dass 55 Prozent der Sonnenwärme direkt ins Haus gelangen. Moderne Dreifachverglasungen haben einen Wert von etwa 0,5 und Sonnenschutzgläser bis 0,2.
Diese Werte zeigen, dass zwischen 50 und 80 Prozent der Sonnenwärme draußen bleiben können. Geeignet sind die Dreifachverglasungen besonders an den Süd-, Ost- und Westseiten eines Hauses. An der Nordseite sind sie in der Regel nicht nötig. Ein Nachteil: Im Winter sind niedrige g-Werte nicht ideal, da die Sonnenstrahlung als Wärmequelle in der kalten Jahreszeit erwünscht ist.
Tipp 5: Grüne Dächer und Fassaden sorgen für Kühlung
Gründächer und begrünte Fassaden erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Vor allem in Städten leisten sie einen wertvollen Betrag zur Verbesserung des örtlichen Kleinklimas. Sie wirken der sommerlichen Überhitzung entgegen und halten Regenwasser zurück. „An heißen Tagen verdunstet das Wasser und kühlt dabei die Luft in der direkten Umgebung“, sagt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e.V. (GIH). „Um bis zu fünf Grad kann eine Fassadenbegrünung die umgebende Temperatur senken.“ Darüber hinaus sorgen die grünen Dächer für eine bessere Artenvielfalt und eine höhere Luftqualität. Dachbegrünungen lassen sich auch gut mit Photovoltaikmodulen kombinieren.
Tipp 6: Kühlen mit Wärmepumpen
Wer nicht nur die Wärme von draußen abhalten will, sondern sein Haus zusätzlich dazu noch kühlen möchte, kann eine Wärmepumpe einsetzen. Während sie im Winter heizt, senkt sie im Sommer die Raumtemperatur. Man unterscheidet zwei Methoden des Kühlens mit diesen Geräten – die passive und die aktive. Erdwärmepumpen können beides. Bei der passiven Kühlung bleibt die Wärmepumpe ausgeschaltet, die Wärme wird aber über die Heizkörper und die laufende Umwälzpumpe ins Erdreich geleitet und kühleres Wasser fließt durch die Heizungsanlage. Diese Methode senkt die Raumtemperatur um bis zu drei Grad. Beim aktiven Kühlen wird die Wärmepumpe im Kühlmodus betrieben. Das senkt die Raumtemperatur weiter. Dies erhöht jedoch den Stromverbrauch und die -kosten – wohl dem, der eine eigene Photovoltaikanlage hat.
Tipp 7: Kühlen mit Luft-Luft-Wärmepumpen
Beim aktiven Kühlen kann man zwischen verschiedenen Wärmepumpenmodellen wählen. In Frage kommt etwa die Luft-Luft-Wärmepumpe. Sie ist hierzulande noch wenig verbreitet. Die klassischen Klimaanlagen, die in vielen südeuropäischen Ländern ihren Einsatz finden, können zum Kühlen und Heizen genutzt werden. Fürs Heizen nutzt das Gerät die Außenluft und überträgt sie – umgekehrt zur Funktionsweise eines Kühlschranks – deutlich wärmer in die Räume. Das Ganze funktioniert ohne wasserführende Heizungsrohre und Heizkörper, benötigt werden jedoch Kältemittelleitungen.
Im Sommer werden die Geräte dann zum Kühlen eingesetzt. Dann wird der Raumluft die Wärme entzogen und an die Außenluft abgegeben. Vorteil der Luft-Luft-Wärmepumpen ist die einfache Installation. Außerdem verursachen sie vergleichsweise geringe Anschaffungskosten und ermöglichen eine Luftreinigung mit Filtern, wovon Allergiker profitieren. Ein Nachteil kann der geringere Komfort beim Heizen und der Luftverteilung sein. Die Warmluft verteilt sich nicht so gleichmäßig. Für die Warmwasserbereitung ist zudem ein separates Heizgerät erforderlich. Auch die Außeneinheit an der Hauswand t gestalterisch nicht immer gut integrierbar. Außerdem ist teilweise ein geringer Geräuschpegel wahrnehmbar.
Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auf www.zukunftaltbau.de.
Tipp des Monats März: Einladung zur Teilnahme an der Aktion „Effiziente Wochen für Unternehmen“ in Lauchheim
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
die Stadt Lauchheim startet gemeinsam mit der regionalen Kompetenzstelle Ressourceneffizienz Ostwürttemberg (KEFF+) die Aktion „Effiziente Wochen für Unternehmen“ zur Einsparung von Energie, Materialien, Kosten und CO2 sowie zu Fördermöglichkeiten für Unternehmen.
Als Bürgermeisterin der Stadt Lauchheim unterstütze ich diese Initiative aktiv. Damit möchte ich sowohl die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens unterstützen, als auch gleichzeitig dem Ziel der Klimaneutralität unserer Stadt ein gutes Stück näherkommen. Mit der Aktion bieten wir allen ansässigen verarbeitenden Unternehmen eine kostenfreie Dienstleistung an, um Potenziale für Effizienz und Einsparung in Ihrem Betrieb aufzudecken. Denn: Mehr Ressourceneffizienz bedeutet einen wirtschaftlichen Vorteil für Sie und weniger CO2-Emissionen für unsere Umwelt.
Als Einstieg in das Thema Ressourceneffizienz bieten wir in Zusammenarbeit mit der Landesinitiative KEFF+ einen kostenfreien, neutralen und unverbindlichen Energie- und Materialeffizienz Check (kurz KEFF+Check) bei Ihnen vor Ort an.
Die ersten Unternehmen in Lauchheim haben bereits einen KEFF+Check gemacht und können von den durch die Experten identifizierten Effizienz- und Einsparpotenzialen profitieren.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn möglichst viele Unternehmen einen kostenfreien KEFF+Check durchführen, Betriebskosten sparen und dadurch für die Zukunft noch besser aufgestellt sind. Gleichzeitig tragen Sie somit zum Klimaschutz in unserer Stadt bei.
Kontakt zur KEFF+: Um sich einen KEFF+Check zu sichern, können Sie sich ab sofort bei der Effizienzmoderatorin Franziska Riek melden. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen und koordiniert einen Termin: Mobil: 01525 6792249, E-Mail: franziska.riek@keffplus-bw.de
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die KEFF+ Experten am 2. Lauchheimer Klimatag am Sonntag, 21.04.2024 von 13:00 bis 17:00 Uhr in der Alamannehalle vor Ort sind und wir Sie herzlich einladen, sich mit den Experten vor Ort auszutauschen.
Alle weiteren Informationen können Sie der Webseite der KEFF+ unter: www.keffplus-bw.de.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch am 2. Lauchheimer Klimatag und würden uns über die rege Teilnahme am KEFF+Check sehr freuen.
EnegerieKompetenzOstalb-Newsletter Februar
Zum 01.01.2024 ist die neue Förderrichtlinie der BEG-Einzelmaßnahmen (EM) zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es werden für Einzelmaßnahmen auch wieder zinsvergünstigte KfW-Kredite ab Ende Februar möglich sein.
Mit den neuen Fördersätzen will die Bundesregierung die Bürger künftig dabei unterstützen, alte fossile Heizungen z. B. auf Basis von Erdgas oder Erdöl durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien zu ersetzen. Alle aktuellen Informationen zur BEG finden Sie unter www.energiewechsel.de.
Neu ist, dass mit der neuen BEG-EM- Richtlinie zum Zeitpunkt der Antragstellung schon ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen muss. Dieser Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten.
Sie können einen kostenlosen Beratungstermin beim EKO in der Biennerstube im Rathaus in Lauchheim reservieren. Alle Informationen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zum EKO erhalten Sie hier: www.energiekompetenzostalb.de
Tipp des Monats Januar - Gebäudeenergiegesetz
Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neue Regeln beim Heizungstausch vor. In Neubaugebieten sind ab sofort nur noch Heizungen erlaubt, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer in einem bestehenden Wohngebiet wohnt und die Heizung tauscht, für den gilt die 65-Prozent-Regel erst, wenn die Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorlegt und ergänzend den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder ein Gebiet für die Wasserstoffnutzung ausweist.
Spätestens Mitte 2028 ist die grundsätzliche Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei einem Heizungstausch jedoch für alle verpflichtend. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Übergangsregelungen federn die Umstellung ab. Die Erneuerbaren-Quote erfüllen Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Holzheizungen, Hybridheizungen, Biomasseheizungen und mit Einschränkungen Stromdirektheizungen und Wasserstoffheizungen. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich frühzeitig auf den Umstieg auf Erneuerbare vorbereiten, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau.
Fragen rund um den Heizungstausch und die energetische Sanierung beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 123333 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon(@)zukunftaltbau.de.
Weitere Informationen erhalten Sie online unter www.zukunftaltbau.de
Tipp des Monats Januar des EnergieKompetenzOstalb e. V.
Am 1. Januar trat das neue Gebäudeenergiegesetz – besser bekannt als Heizungsgesetz - in Kraft. Aber was bedeutet dieses für die einzelnen Haushalte und Ihre Heizungen, Sanierungspläne und Co.?
Das EKO- Energieberatungszentrum des Ostalbkreises und die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bieten Hilfestellung zu den wichtigsten Fragen rund um Energie sparen, Nutzung von Erneuerbaren Energien sowie energetischem und klimafreundlichen Sanieren.
Den kompletten Newsletter des EKO können Sie hier downloaden 2024-01_Newsletter EKO (PDF-Datei).
Im EKO-Energieberatungszentrum in Böbingen können Sie täglich (Mo-Do) von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Beratungstermine nach entsprechender Voranmeldung wahrnehmen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist unter 07173/185516 vormittags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wichtige Information:
In diesem Jahr gibt es im Rathaus in der Biennerstube monatliche Beratungstermine des EKO. Nähere Informationen können Sie dem Stadtanzeiger sowie der Homepage unter: Klimaschutz Aktuelles entnehmen.
Dateien zum Download
Tipp des Monats Mai – Sprit sparen (PDF-Datei)
Tipp des Monats Juli - Kinder für Umwelt- und Klimaschutz begeistern (PDF-Datei)
Tipp des Monats August – Kniffs & Tricks von A bis Z zum Energiesparen (PDF-Datei)
Tipp des Monats September - Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis (PDF-Datei)
Tipp des Monats Oktober - Energiesparen bei Beleuchtung und Elektrogeräte (PDF-Datei)
Tipp des Monats November - Energiesparen beim Heizen (PDF-Datei)
Tipp des Monats Dezember/Januar - Wasserverbrauch (PDF-Datei)
Tipp des Monats Februar 2023 - StromGedachtApp (PDF-Datei)
Buch-Tipp des Monats März 2023 - „Heißzeit” von Mojib Latif (PDF-Datei)
Tipp des Monats April 2023 - Die Solaranlage für das Frühjahr bereit machen (PDF-Datei)
Tipp des Monats Mai 2023 - Wassersparen (PDF-Datei)
Tipp des Monats Juni 2023 - gemietete PV-Anlage (PDF-Datei)
Tipp des Monats Juli 2023 - Die Hitze aus dem Haus sperren (PDF-Datei)
Tipp des Monats August 2023 - EnergiekompetenzOstalb e. V. (PDF-Datei)
Tipp des Monats September 2023 - Informationen zur PENDLA-Plattform (PDF-Datei)
Tipp des Monats Oktober 2023 - Herbstputz für die Heizung (PDF-Datei)
Tipp des Monats November 2023 - Gebäudeenergiegesetz (PDF-Datei)
Tipp des Monats Dezember 2023 - Heizungspumpe tauschen (PDF-Datei)
Tipp des Monats Januar 2024 - Gebäudeenergiegesetz Zukunft Altbau (PDF-Datei)
Tipp des Monats Februar 2024 - Novellierte BEG-Förderung Zukunft Altbau (PDF-Datei)
Tipp des Monats Mai 2024 - Kühlschrank 7,0 Grad reichen aus (PDF-Datei)
Tipp des Monats Juni 2024 - Staatliche Hilfen für Heizungsmodernisierung (PDF-Dateien)
Tipp des Monats Juli 2024 - Wie das Haus im Sommer kühl bleibt (PDF-Datei)