Winterdienst in Lauchheim, Hülen und Röttingen
Winterdienst ohne Hindernisse
Wenn der Winter kommt, stellt das die Bauhofmitarbeiter und die beauftragten Unternehmen, die
nach dem Räum- und Streuplan schon früh morgens unterwegs sein müssen, oft vor große Herausforderungen. Um ein zügiges und vollständiges Räumen von verschneiten Straßen bzw. Streuen derselben zu gewährleisten, sollten diese ohne Hindernisse von den verschiedenen Räum- und Streufahrzeugen befahren werden können.
Bitte unterstützen Sie den Winterdienst:
- Gewähren Sie den Räum- und Streufahrzeugen immer eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m;
- Halten Sie die Wendeflächen frei, parken Sie auf Ihrem Privatgrundstück;
- Räumen Sie den Schnee von Ihren Hof- und Garageneinfahrten NICHT auf die Straße oder in den
Nachbargarten, sondern belassen Sie ihn auf dem eigenen Grundstück; - Achten Sie an Tagen der Müllabfuhr darauf, dass Ihre gelben Säcke und Mülltonnen nicht zur Behinderung der Einsatzfahrzeuge werden;
- Beachten Sie die Räum- und Streuzeiten für die Gehwege;
- Denken Sie daran selbst Streumittel und Gerätschaften vorrätig zu haben.
Denken Sie auch daran, Ihre Fahrzeuge und Ihr Fahrverhalten auf die Winterbedingungen einzustellen. Insbesondere bei einsetzendem Tauwetter entstehen oft überfrierende Nässe und vereiste Fahrbahnen.
Für Ihr partnerschaftliches Verhalten und Ihre Unterstützung herzlichen Dank!
Parken im Winter!
Vor allem in den Siedlungsstraßen und in schmalen Gassen bitten wir die Anlieger darum, ihre Fahrzeuge im Winter bei Schneefall und Glatteis nur im äußersten Notfall auf der Straße zu parken und ihre Stellplätze vor oder neben den Garagen auf dem eigenen Privatgrundstück zu benutzen, damit die Räumfahrzeuge ungehindert und sauber räumen können.
Für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen der Gemeinde ist die Kommune zuständig. Dort besteht
die Räum- und Streupflicht innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen; außerhalb geschlossener Ortschaften dagegen nur an besonders gefährlichen Stellen.
Für die Kreis-, Landes- und Bundesstraßen ist das Straßenbauamt (LRA Ostalbkreis, Geschäftsbereich
Straßenbau) zuständig.
Räum- und Streupflicht
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zum Schneeräumen.
Bei Schnee- und Eisglätte: Grundsätzlich kein Salz, sondern abstumpfendes Material wie Sand, Splitt
oder Granulat verwenden.
Werktags muss bis 7:00 Uhr und an gesetzlichen Sonn- und Feiertagen bis 8:30 Uhr geräumt und ge-
streut sein!
Tritt danach Schnee- oder Eisglätte auf, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und
zu streuen. Diese Pflicht endet jeweils um 20:00 Uhr.
Organisation und Durchführung des Winterdienstes in Lauchheim, Hülen und Röttingen
Der Räum- und Streudienst wird wie folgt ausgeführt:
- Stadtgebiet Lauchheim durch den Bauhof Lauchheim
- Ortsteil Hülen durch die Firma BFW GmbH Hülen
- Ortsteil Röttingen durch die Firma Weber GbR Röttingen
Die Einsatzzeiten werden von Seiten der Ausführenden so terminiert, dass morgens der Räum- und Streudienst im Bereich von verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenabschnitten bis 7:00 Uhr fertiggestellt wird, danach erfolgen die übrigen Straßen und Wege. Der Winterdienst endet um 20:00 Uhr.
Der Räum- und Streudienst wird nach unserer Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989 durchgeführt. Das heißt, dass vorrangig an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenabschnitten, die auch ein größeres Fahrzeugaufkommen aufweisen, geräumt und gestreut wird. Bei eintretender Eisglätte werden sämtliche Straßen gestreut, während die Schneeräumung in weniger verkehrswichtigen Anliegerstraßen erst nach allgemeiner Schneelage ab 15 cm erfolgt.
Um einen reibungslosen Winterdienst durchführen zu können, ergeht wie schon geschrieben an alle
Anwohner von Wegen und Straßen, dass nur einseitig bzw. auf den eigenen Privatgrundstücken geparkt wird, damit die Winterdienstfahrzeuge ohne Einschränkung durch die Straßen fahren können.
Unsere Mitarbeiter vom Bauhof sowie die Mitarbeiter der Winterdienst-Unternehmen in Hülen und
Röttingen werden auch in dieser Wintersaison bemüht sein, einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Winterdienst durchzuführen.
Rufnummern Winterdienst während der Öffnungszeiten
Ortsstraßen Lauchheim
Stadtgebiet Lauchheim:
Bauhof Lauchheim, 07363 952055 und 0173 3015070
Ortsteil Hülen
Firma BFW GmbH Hülen, 07363 919491
Ortsteil Röttingen
Firma Weber GbR Röttingen, 07363 816040
Kreis- (K), Landes- (L) und Bundesstraßen (B) Lauchheim
Straßenmeisterei Bopfingen, 07362 96982-0
Straßenmeisterei Aalen, 07361 9271-0
Hinweis: Es wird von 20:00 – 5:00 Uhr nicht geräumt!
Hinweis auf Schadensersatzpflicht bei fehlender bzw. mangelhafter Entwässerung der Grundstückszufahrten
Entsprechend der Abwassersatzung der Stadt Lauchheim sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, sämtliches auf dem eigenen Grundstück anfallendes Abwasser an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen. Dies erfolgt, bei abfließendem Niederschlagswasser von befestigten Oberflächen, im Bereich der Grundstückszufahrten i.d.R. durch eine an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Birkorinne. Leider kommt es in Lauchheim recht häufig vor, dass die Grundstückszufahrten nur unzureichend oder gar nicht ordnungsgemäß entwässert werden, so dass anfallendes Oberflächenwasser auf die Straße fließt und erst dort den Weg in die Kanalisation findet. Dies ist aus Sicherheitsgründen unzulässig, zumal im Winter durch Glatteisbildung aufgrund überfrierender Nässe eine zusätzliche Unfallgefahr besteht.
Bitte denken Sie daran, dass in einem Schadensfall aufgrund einer fehlenden bzw. mangelhaften Entwässerung der Grundstückszufahrt der jeweilige Grundstückseigentümer haftbar und regresspflichtig gemacht werden kann.