Aktuelles rund um den Klimaschutz

deer e-carsharing nach Lauchheim nun auch in Westhausen – elektrisch mobil mit dem grünen Hirsch

Seit Juni 2024 können alle in der deer App registrierten Bürgerinnen und Bürger mit einer Ladesäule in Lauchheim die mobile Freiheit des deer e-carsharings genießen und so flexibel und nachhaltig von A nach B fahren.

Ab dem 5. Dezember 2024 gibt es nun auch eine Ladesäule in Westhausen

Das neue deer-Fahrzeug an der Ladestation in der Bahnhofstraße in 73463 Westhausen können KundInnen bequem per App für den von Ihnen gewünschten Zeitraum reservieren und buchen.

Die kostenlose Registrierung erfolgt über die „deer ecarsharing“ App oder über das Buchungsportal www. deer-mobility.de/hier-gratis-registrieren. Nach Verifizierung des Führerscheins wird die Nutzung freigeschaltet. Die Bedienung der Fahrzeuge läuft anschließend über die App.

Jede Fahrt mit einem der 900 deer e-Fahrzeuge im Stunden-, Tages- oder Wochenend-Tarif kann innerhalb des deer-Mobilitätsnetzes in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen an jeder der 948 Ladepunkte an 378 Standorten beginnen und enden. Dank des stationsflexiblen Modells sind auch Einwegfahrten ohne Probleme möglich und das eigene Auto kann zuhause bleiben, Kosten werden gespart und die Umwelt geschont. Die sichere Reichweite des Autos für die nachkommenden KundInnen, ebenso wie ein sicherer Parkplatz an der Ladesäule ohne Zusatzkosten ist gewährleistet.

Zudem verfügt das deer Mobilitätsnetz über Stationen an den Flughäfen Frankfurt, Karlsruhe/Baden-Baden und Stuttgart. KundInnen können mit dem #deerFlughafen ihre Fahrt vom oder zum Flughafen bestreiten.

Weitere Infos zu den Tarifen gibt es unter: www.deer-mobility.de/unsere-tarife-257/

Die Gemeinde Westhausen freut sich, mit den Ladestationen und dem e-carsharing der Firma deer das nachhaltige Mobilitätsangebot der Gemeinde weiter auszubauen.

Mit einem umfassenden Service steht das Team der deer GmbH den KundInnen bei jeder Frage telefonisch (07051 1300-120) sowie per Mail (carsharing@deer-mobility.de) zur Verfügung.

deer GmbH

Aufgrund der Verkehrs- und Klimawende sind Mobilitätskonzepte für die Zukunft gefragt. Mehr Mobilität mit weniger Fahrzeugen ist die sowohl ökologische, als auch ökonomische Herausforderung der sich die deer GmbH stellt. Eine Lösung ist das „Teilen“ des Fahrzeugs, damit das Grundbedürfnis „Mobilität“ auch im ländlichen Raum flexibel und durch eine vollelektrische Flotte zudem nachhaltig gedeckt wird.

Aus diesem Grund hat die Energie Calw GmbH (ENCW) im Jahr 2019 mit der deer GmbH als hundertprozentige Tochterfirma ein dynamisches und innovatives Mobilitätsunternehmen mit Sitz in Herrenberg-Gültstein neu gegründet. Die deer widmet sich der Konzeption und Einführung ganzheitlicher, nachhaltiger und digitaler Mobilitätskonzepte für Kommunen, die Wohnungswirtschaft oder B2B Kunden. Weitere Informationen rund um die deer GmbH und deren Philosophie finden Sie hier:

www.deer-mobility.de/wer-wir-sind/

Social Media

Erklärvideo e-carsharing: In diesen Erklärvideos wird der vollständige Buchungsvorgang sowie die Nutzung des deer e-carsharings anschaulich erläutert: www.deer-mobility.de/so-einfach-gehts/




Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen Wohneigentum für Familien und Klimafreundlicher Neubau

Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund mitgeteilt hat, gelten seit dem 01.03.2024 in den KfW-Förderprogrammen Wohneigentum für Familien und Klimafreundlicher Neubau wesentliche Änderungen. Diese sind:

Wohneigentum für Familien:
20-jährige Zinsbindung. Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ unterstützt Familien mit Kindern und geringem bis mittlerem Einkommen beim Neubau klima-freundlicher Wohngebäude. Die Zuwendungen erfolgen in Form von zinsvergünstigten Krediten. Zu diesem Zweck wurde die Förderung speziell für diese Familien ab dem 01.03.2024 um das Angebot einer 20-jährigen Zinsbindung erweitert. Familien erhalten hiermit langfristig Zinssicherheit. Dies trägt der angespannten Marktsituation Rechnung.

Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentum für Familien:
Änderung des Zeitpunktes für den zulässigen Vorhabenbeginn. Ab dem 01.03.2024 musste die Regelung zum Vorhabenbeginn in den Förderrichtlinien angepasst werden, weil der Deutsche Bundestag mit dem Haushaltsgesetz 2024 neue Vorgaben beschlossen hat, die die Regelungen der Bundeshaushaltsordnung konkretisieren. Nach der Neuregelung dürfen Vorhaben grundsätzlich erst nach der Bewilligung der Förderung begonnen werden. In Ausnahmefällen können nach der Neuregelung Liefer- und Leistungsverträge auch bereits nach Antragstellung förderunschädlich geschlossen werden.

Alle weiteren Informationen können Sie auf der Webseite des KfW entnehmen: https://www.kfw.de/kfw.de.html.

Neustart KfW-Förderprogramme: Information des Gemeindetags Baden-Württemberg

Mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 können ab dem 20. Februar 2024 wieder Anträge bei den KfW-Förderprogrammen Klimafreundlicher Neubau (KFN), Förderung des altersgerechten Umbauens und Förderung genossenschaftlichen Wohnens gestellt werden. Das Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF), in dem ohne Unterbrechung trotz vorläufiger Haushaltsführung durchgehend Anträge möglich waren, wird fortgeführt.

Weitere Informationen können dem BMWSB-Schreiben vom 19. Februar 2024 entnommen werden:

2024-02-19_Schreiben des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (PDF-Datei)