Informationen rund um das Thema Photovoltaik
Photovoltaikanlagen auf dem Dach: Neue Regeln zur finanziellen Förderung - Einspeisevergütung sinkt, Mehrwertsteuer von null Prozent bleibt dauerhaft
Für Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach gibt es im Jahr 2024 eine gesetzliche Änderung: Nach eineinhalb Jahren sinken ab 1. Februar die Vergütungssätze wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Eine weitere Neuerung betrifft den für das Jahr 2023 auf null Prozent abgesenkten Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen – in den Jahren zuvor galt der allgemeine Steuersatz mit 19 Prozent. Dieser Steuervorteil aus dem vergangenen Jahr wird dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bereits im Herbst bestätigte. Berücksichtigt man diese beiden Änderungen, die inzwischen gefallenen Anlagenkosten sowie den tendenziell wieder steigenden Strompreis, sind bis zu sechs Prozent Gewinn pro Jahr mit einer Hausdachanlage möglich.
Weitere Informationen können Sie derPressemitteilung 03/2024 (PDF-Datei)des Zukunft Altbau entnehmen.
Fragen rund um Photovoltaikanlagen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon(@)zukunftaltbau.de.
Gemeinsame PV-Initiative "4 gehen voran" der Kommunen Westhausen, Rainau, Neuler und Lauchheim
Die Hochschule Aalen (HS) hat im Rahmen der in ganz Baden-Württemberg vom Land initiierten PV-Netzwerke die Möglichkeit Kommunen, Privatpersonen und Unternehmer im Hinblick auf die Nutzung und Installation von Solaranlagen zu unterstützen und zu beraten.
Da die Gemeinde Rainau im Rahmen des Projektes „Smart Village Rainau” bereits einen sehr guten Kontakt zur Hochschule hatte und auch die Nachbargemeinden Neuler, Lauchheim und Westhausen den Weg zu mehr Klimaschutz aktiv bestreiten möchten, konnte das PV-Netzwerk den Zusammenschluss der 4 Kommunen unterstützen.
Die 4 Bürgermeister*innen stimmten sich auf Initiative von Bürgermeister Konle und der HS gemeinsam ab und so wurde aus einzelnen Überlegungen in der jeweiligen Kommune eine gemeinsam Initiative.
Ziel dieser gemeinsamen Initiative ist es, das Thema PV-Nutzung auf den vorhandenen Dachflächen den Bürgern näher zu bringen und die Nutzung und deren Mehrwert aufzuzeigen. Die Abwicklung von der Potentialanalyse bis zur Inbetriebnahme soll dabei für den Bürger so leicht wie möglich sein, da viele den Aufwand und die Bürokratie scheuen. Diese Hindernisse wollen die 4 Kommunen gemeinsam mit dem PV-Netzwerk und dem Energiekompetenzzentrum des Ostalbkreises aus dem Weg räumen.
Hierzu wurde ein Flyer erstellt, dem Sie wichtige Informationen entnehmen können
Im Vorfeld wurde mit der ODR als Netzbetreiber der 4 Gemeinden abgestimmt, dass Anlagen bis 10 kWp ohne Prüfung und Anlagen bis 30 kWp mit einfacher Prüfung angeschlossen werden können. Das Netz müsse jedoch kurzfristig für den Ausbau ertüchtigt werden, dies ist in den kommenden 3 Jahren durch eine Umspannstation geplant. Zudem soll das 110 KV-Netz erweitert werden, wobei allerdings aktuell eine Klage anhängig ist, da die BI in Ellwangen-Neunheim eine Erdverkabelung fordert. Dieses Verfahren dauert mittlerweile 7 Jahre, was einmal mehr verdeutlicht, dass in Deutschland die Energiewende zwar gewollt, aber bisher schlecht geplant, organisiert und zu bürokratisch umgesetzt wird.
Die Bürgermeister*innen der 4 Gemeinden hoffen auf jeden Fall, dass die Bürger in ihren Gemeinden die auf den Dachflächen reichlich vorhandenen Potentiale ausbauen und dadurch ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Energieversorgungssicherheit und zum Klimaschutz geleistet werden kann, der flächenschonend und ertragsbringend für den Geldbeutel der Bevölkerung ist.
Informieren Sie sich über die Möglichkeit zur Installation einer eigenen PV-Anlage auf dem Dach Ihres Hauses über den PV-Wirtschaftlichkeitsrechner der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter https://www.energieatlas-bw.de/sonne/dachflachen/solarpotenzial-auf-dachflachen.