Bürgerstiftung Lauchheim ... gemeinsam Zukunft gestalten!
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert.
Wer stiftet, handelt gemeinnützig.
Wer stiftet, kann mitgestalten.Unsere Stadt steht für gemeinsames Schaffen und bürgerliches Engagement. Um diesen Werten treu bleiben zu können, sind wir im Jahre 2013 der Stiftergemeinschaft für Bürgerstiftungen der Kreissparkasse Ostalb beigetreten. Diese Stiftung bietet Ihnen, liebe Einwohnerinnen und Einwohner, eine Möglichkeit, sich zur Förderung gemeinnütziger Zwecke und Ziele zu engagieren und gleichzeitig den Nutzen aus steuerli chen Vorteilen ziehen zu können.
Im Rahmen unserer Bürgerstiftung Lauchheim kann jede/r Einzelne von Ihnen unmittelbar Verantwortung für die Gestaltung unserer liebens- und lebenswerten Stadt übernehmen und gemeinnützige Projekte gezielt unterstützen. Auf die Höhe kommt es dabei nicht an. Sie können frei entscheiden, wie viel und wie oft Sie spenden möchten. Die Stadt Lauchheim (25.000 Euro) und die Kreissparkasse Ostalb (9.294 Euro) haben gemeinsam mit einem Startkapital den ersten Schritt gemacht. Jetzt sind Sie gefragt!
Mit dem Flyer, den Sie nachstehend auch als PDF-Datei herunterladen können, wollen wir Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, für welche Zwecke Ihre Spenden eingesetzt werden und welche Zuwendungsmöglich keiten Sie haben.
Ihre Andrea Schnele, Bürgermeisterin und Stiftungsratsvorsitzende
Flyer der Bürgerstiftung
Nachstehend können Sie den Flyer der Bürgerstiftung herunterladen:
Spende: Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu
20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.
Zustiftung zu Lebzeiten: Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt.
Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung Lauchheim in der Stiftergemeinschaft der Kreisspar kasse Ostalb in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen.
Zuwendung durch Erben: Die Einbringung der Vermögensgegenstände inner halb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer führen.
Zuwendungsbestätigung: Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung verwendet. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Bankverbindung für Zuwendungen und Spenden
Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ostalb - IBAN: DE52 6145 0050 1000 7035 26, BIC: OASPDE6AXXX
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Lauchheim
Gerne können Sie die Zwecke der Stiftung mit
- einer Zuwendung per Überweisung,
- regelmäßigen Zuwendungen per Dauerauftrag,
- einer Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsver mögens per Überweisung oder im Rahmen einer Beratung,
- oder einer Namensstiftung zu Gunsten der Bürgerstiftung Lauchheim in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ostalb, unterstützen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ich kann ...
... dauerhaft Projekte in Lauchheim, Hülen und Röttingen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
... mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen, für mich selbst, für die folgenden Generationen und für die Stadt Lauchheim.
... etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe.
... gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
... meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
... anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
Die Bürgerstiftung Lauchheim verwirklicht gemeinnützig und mildtätig Stiftungszwecke, soweit damit gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden, insbesondere solche:
- des Gesundheitswesens
- der Jugendhilfe
- der Altenhilfe
- der Kunst und Kultur
- des Denkmalschutzes/ der Denkmalpflege
- der Bildung und Ausbildung
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- des Wohlfahrtswesens
- der Rettung aus Lebensgefahr
- des Feuerschutzes
- des Sports
- der Heimatpflege/ der Heimatkunde sowie
- des bürgerschaftlichen Engagements.
Die Stiftung wurde als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuer gesetzes durch Bescheid des Finanzamtes Fürth vom 18.04.2019, Steuernummer 218/101/92973, anerkannt. Die Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag.
Die Bürgerstiftung Lauchheim wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbstständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ostalb" von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhände risch verwaltet. Hinweis : dies ist lediglich eine unver bindliche Informati onsschrift. Für die Stiftung sind nur die in der Broschüre „Stiftergemeinschaft der Kreis sparkasse Ostalb - rechtliche, steuerliche und vertrag liche Grundlagen" gemachten Angaben maßgeblich. Gestaltung und Herausgeber: Stadt Lauchheim.
Kontakt
Kreissparkasse Ostalb, Herr Mario Costa, Gmünder Straße 8, 73430 Aalen
Tel. 07361 508-2427
www.ksk-ostalb.de
Stadtverwaltung Lauchheim, Frau Vanessa Wille, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim
Tel. 07363 85-30
Kooperation: Deutsche Stiftungstreuhand.