Bundestagswahl 2025
Auf dieser Seite finden Sie in den kommenden Wochen alle wichtigen Informationen rund um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Wahlbenachrichtigungen
Durch die Kurzfristigkeit ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Organisation der Briefwahl einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
Ab KW 3/2025 werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Spätestens bis zum 2. Februar 2025 (21. Tag vor der Wahl) müssen die Wahlbenachrichtigungen allen wahlberechtigten Personen zugestellt sein.
Aufgrund unterschiedlicher Zustellzeiten kann es sein, dass einige Wahlberechtigte ihre Benachrichtigung früher erhalten als andere. Sollte bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, wird empfohlen, sich mit dem Wahlamt der Stadt Lauchheim (Frau Liesch, Tel.: 07363 / 85-18, E-Mail: liesch@lauchheim.de oder Frau Ziegelbauer, Tel.: 07363 / 85-14, E-Mail: ziegelbauer@lauchheim.de) in Verbindung zu setzen, sofern die Wahlberechtigung besteht.
Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Wahl. Es wird darauf hingewiesen, diese sorgfältig aufzubewahren.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie über unten stehenden Link die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@lauchheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bitte beachten!
Wahlscheinanträge per Internet sind nur bis Mittwoch, 19.02.2025, 12 Uhr möglich, da eine elektronische Verarbeitung und anschließende Zustellung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gesichert ist.
Zum Online-Wahlscheinantrag:
Einsicht ins Wählerverzeichnis
Von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar 2025, besteht die Möglichkeit, im Rathaus Lauchheim, 1. OG, Zimmer 2, Hauptstraße 28, 73466 Lauchheim Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. So kann überprüft werden, ob die Eintragungen korrekt sind.
Zustellung der Briefwahlunterlagen
Wir weisen darauf hin, dass die Wahlunterlagen (Stimmzettel) voraussichtlich erst ab der KW 7 (10.02. – 14.02.2025) vorliegen werden und erst dann die Bearbeitung der Wahlscheinanträge bzw. der Versand von Briefwahlunterlagen möglich ist.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen bieten wir ausdrücklich die Möglichkeit an, direkt vor Ort im Rathaus zu wählen. Im Hinblick auf den engen Zeitrahmen der Briefwahlmöglichkeit bitten wir darum, nach Möglichkeit von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.