Bundestagswahl 2025
Auf dieser Seite finden Sie in den kommenden Wochen alle wichtigen Informationen rund um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Wahlergebnis
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Präsentationsseite des Wahlergebnisses.
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250223/08136038/praesentation/index.html
Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung durch den Stadtanzeiger Nr. 4 vom 23.01.2025
Öffentliche Bekanntmachung durch den Stadtanzeiger Nr. 6 vom 06.02.2025
Erreichbarkeit des Wahlamtes - Briefwahl - vom 21.02.2025-23.02.2025
Freitag, 21.02.2025: Briefwahlunterlagen können noch bis 15:00 Uhr im Rathaus, 1. OG, Zimmer 2 beantragt werden.
Samstag: 22.02.2025: Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierzu ist das Wahlamt telefonisch von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr erreichbar. (Tel. 0173 4779310)
Sonntag: 23.02.2025: Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr gestellt werden.
Hierzu ist das Wahlamt (Tel. 0173 4779310) zu kontaktieren.
Besonderheiten - Wahl zum 21. Deutschen Bundestag und Faschingsumzug
Nachfolgend möchten wir Sie über die Besonderheiten der beiden Veranstaltungen informieren und Sie für die neuen Rahmenbedingungen sensibilisieren.
| Uhrzeit Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Im Anschluss wird die Wahl ausgezählt. Der Faschingsumzug beginnt um 13:31 Uhr. Die anschließende Party in der Alamannenhalle endet um ca. 19:00 Uhr. |
| Straßensperrung Wie in den vergangenen Jahren, wird auch in diesem Jahr die Zufahrt der Hauptstraße zum einen an der Kreuzung „Bopfinger Str./Lippacher Str.“ sowie auf Höhe Kreuzung „Hauptstraße/Bahnhofstraße“ zwischen 12:00 Uhr und 17:00 Uhr für den Straßenverkehr gesperrt. Bürgerinnen und Bürger, welche in dieser Zeit das Wahllokal aufsuchen, werden für die Zeit der Wahlhandlung aus Richtung Bopfingen bis zum entsprechenden Wahllokal durchgelassen. |
| Parkverbote Am Sonntag, 23.02.2025 gilt ab 10:00 Uhr in den vom Umzug betroffenen Straßen (Hettelsberger Weg, Schillerstraße, Lindenstraße bis Kreuzung Mühlgasse, Fuchsmühlweg, Rosenstraße, Kuhsteige) ein allgemeines Parkverbot. Die Hinweisschilder werden bereits ab Donnerstag, 20.02.2025 aufgestellt. |
| Parkplätze Für Wählende werden „Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe“ in der Nähe der Wahllokale zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass im Innenhof der Begegnungsstätte das Parken verboten ist. Für Umzugsgäste stehen Parkplätze an der Alamannenhalle, beim EDEKA Bengelmann, Wolles Party Service und Sonderpreisbaumarkt zur Verfügung. |
| Strecke: Die Umzugsstrecke wurde aufgrund der Bundestagswahl angepasst. Die Umzugsteilnehmer werden wieder durch den KVL vorgestellt. Außerdem befinden sich entlang der Aufstellungs- und Umzugsstrecke sowie an der Alamannenhalle mehrere Verpflegungsstände mit mobilen Toilettenanlagen. Den Streckenverlauf sowie die Standorte der Sprecher und Verkaufsstände können Sie dem Streckenplan entnehmen. |
| Empfang Aufgrund der Wahl findet dieses Jahr kein Empfang im Rathaus statt. |
| Wahlgang Ein geordneter Ablauf der Wahl ist sicherzustellen. Störungen können durch den Wahlvorstand unterbunden werden. Für die Wahlhandlung muss der Wahlberechtigte zu identifizieren sein. |
Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, ist Bundestagswahl.
Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss:
Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!"
https://tinyurl.com/Bundestag2025
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie über unten stehenden Link die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@lauchheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Bitte beachten!
Wahlscheinanträge per Internet sind nur bis Mittwoch, 19.02.2025, 12 Uhr möglich, da eine elektronische Verarbeitung und anschließende Zustellung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gesichert ist.
Zum Online-Wahlscheinantrag:
Zustellung der Briefwahlunterlagen
Wir weisen darauf hin, dass die Wahlunterlagen (Stimmzettel) voraussichtlich erst ab der KW 7 (10.02. – 14.02.2025) vorliegen werden und erst dann die Bearbeitung der Wahlscheinanträge bzw. der Versand von Briefwahlunterlagen möglich ist.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen bieten wir ausdrücklich die Möglichkeit an, direkt vor Ort im Rathaus zu wählen. Im Hinblick auf den engen Zeitrahmen der Briefwahlmöglichkeit bitten wir darum, nach Möglichkeit von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.